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Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts München illustriert die ganze Absurdität einiger Auswüchse im deutschen Steuerrecht.
Die deutsche Rentenversicherung hat ihren grundlegenden Umbau nun mit einer Namensänderung weitgehend abgeschlossen.
Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit dürfen nicht nach einer pauschalen Modellrechnung bezahlt werden.
In Härtefällen ist die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen auch auf Papier möglich.
Wird zuviel bezahlter Arbeitslohn erst im nächsten Jahr zurückgezahlt, wirkt er sich auch erst im nächsten Jahr steuermindernd aus.
Ab dem 1. Januar 2006 ist die elektronische Meldung von Sozialversicherungsbeiträgen für alle Arbeitgeber verbindlich vorgeschrieben.
Der Arbeitgeber kann Verwarnungsgelder seiner Mitarbeiter bezahlen - allerdings nur, wenn das im ganz überwiegend betrieblichen Interesse ist.
Es macht nach den steuerlichen Regelungen einen erheblichen Unterschied, ob ein Warengutschein beim Arbeitgeber oder bei einem Dritten einzulösen ist.
Durch die Umwandlung von Arbeitslohn in Reisekosten können Höherverdienende Lohnsteuer sparen.
Das Bundesfinanzministerium hat einen Nichtanwendungserlass zugunsten der Arbeitnehmer erlassen: Die Drei-Monats-Frist gilt 2005 noch nicht.
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

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