Um den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen, plant die Regierungskoalition die größte Reform der gesetzlichen Rentenversicherung seit Jahrzehnten.
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Im Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz sind neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft und einer gesetzlichen Festschreibung der Kaufpreisaufteilung für Immobilien hauptsächlich Detailänderungen enthalten.
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Die Regierungskoalition wird den Plan, eine steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro einzuführen, nicht weiter verfolgen und sucht stattdessen nach möglichst schonenden Alternativen für die öffentlichen Haushalte.
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Für eine steuerfreie Erstatttung der vom Arbeitnehmer getragenen Stromkosten für Elektro- und Hybriddienstwagen ist ab 2026 eine genaue Erfassung des Stromverbrauchs erforderlich.
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Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket, das auch eine einmalige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorsieht, soll das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen ausgeglichen werden.
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Ab 2026 können Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen.
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Die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Sozialversicherungswerte steigen 2024 um rund 5,2 %.
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Auch wenn eine gesetzliche Regelung noch auf sich warten lässt, sind Arbeitgeber bereits jetzt zu einer genauen Dokumentation der Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer verpflichtet.
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Übernimmt der Arbeitnehmer die Kosten für den Stellplatz des Dienstwagens, wird die Kostenübernahme nicht auf den geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung angerechnet.
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Neben Änderungen und Entlastungen durch das Steueränderungsgesetz 2025 gelten ab 2026 noch viele weitere Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht.
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