Trotz gewisser Bedenken sind die Finanzgerichte bisher davon überzeugt, dass die Höhe des steuerfreien Existenzminimums für 2023 und 2024 verfassungskonform ist.
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Ab 2026 will der Staat für junge Menschen zwischen 6 und 18 Jahren monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlen, in das auch eigene Beiträge geleistet werden können.
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Ab 2027 soll das Kindergeld ab dem zweiten Kind antragslos ausgezahlt werden, in einer späteren Stufe dann auch für Erstgeborene.
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Eine Entlastung von niedrigen und mittleren Einkommen ab 2027 wird nach den Plänen der Großen Koalition durch Anhebung der Reichensteuer und Kürzung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen gegenfinanziert.
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Im Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz sind neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft und einer gesetzlichen Festschreibung der Kaufpreisaufteilung für Immobilien hauptsächlich Detailänderungen enthalten.
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Die rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 eingeführte Förderung für private Elektrofahrzeuge kann ab sofort online beantragt werden.
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Eine bestehende Festsetzung von Nachzahlungs- oder Erstattungszinsen bleibt auch nach einem Antrag auf Änderung der Veranlagungsform bestehen.
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Eine deutlich höhere Hundesteuer für Zweit- und weitere Hunde ist grundsätzlich zulässig und nur in besonders extremen Fällen rechtswidrig.
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Je nach Fahrzeugtyp, Haushaltseinkommen und Familiengröße erhalten Käufer eines neuen Elektro- oder Hybridfahrzeugs ab 2026 wieder eine staatliche Förderung von 1.500 Euro bis 6.000 Euro.
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Unterhaltsleistungen in Form von Geldzuwendungen sind ab 2025 nur noch dann steuerlich abziehbar, wenn sie per Überweisung auf das Konto des Unterhaltsempfängers erfolgen.
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