Gegen die Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften ist jetzt eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
Einige Bundesländer gewähren mittlerweile unter bestimmten Voraussetzungen Aussetzung der Vollziehung beim Mantelkauf.
Zahlungen von GmbH-Schuldnern auf das Privatkonto eines Gesellschafters führen ohne klare und eindeutige Vereinbarung über die Handhabung solcher Zahlungen zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Die Ansparrücklage ist zwar mittlerweile durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt, trotzdem steht jetzt fest, dass auch eine GmbH & Co. KG Existenzgründer im Sinne der Vorschrift sein kann.
Auf 128 Seiten hat der Bundesrat seine Änderungswünsche zum aktuellen Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 aufgelistet.
Beim Projekt "E-Bilanz" ist keine weitere Verschiebung geplant - spätestens ab 2013 sind alle Unternehmen betroffen.
Damit die steuerliche Organschaft einer GmbH & Co. KG anerkannt wird, muss die KG während des gesamten Wirtschaftsjahres gewerbliche Einkünfte erzielt haben.
Wenn die Zinsschranke bei einer entsprechenden Fallkonstellation auch bankübliche Fremdfinanzierungen erfasst, hat der Bundesfinanzhof ernste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung.
Im März hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 vorgelegt.
Weil Kapitalgesellschaften keine außerbetriebliche Sphäre haben, kann das Urteil zur Steuerfreiheit von Erstattungszinsen nicht von der Einkommen- auf die Körperschaftsteuer übertragen werden.