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Im März hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 vorgelegt.
Weil Kapitalgesellschaften keine außerbetriebliche Sphäre haben, kann das Urteil zur Steuerfreiheit von Erstattungszinsen nicht von der Einkommen- auf die Körperschaftsteuer übertragen werden.
Kleinunternehmer sollen schon bald von diversen Pflichten bei der Bilanzierung entlastet werden.
Mit mehreren Änderungen im Insolvenzrecht sollen bessere Voraussetzungen für eine erfolgreiche Unternehmenssanierung im Insolvenzverfahren geschaffen werden.
Auch eine geplante Beteiligung an der Gesellschaft verhindert nicht, dass eine Bürgschaftsleistung bei den Werbungskosten abziehbar ist.
Ob der Untergang des Verlustvortrags beim Kauf von mehr als 25 % der Gesellschaftsanteile verfassungsgemäß ist, muss derzeit das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze im Jahr 1999 will die Finanzverwaltung nun auch auf Einlagen und Einbringungen anwenden.
Das Bundesverfassungsgericht muss sich jetzt mit der Frage befassen, wie mit dem Solidaritätszuschlag auf das Körperschaftsteuerguthaben zu verfahren ist.
Die Zinsen für ein Darlehen durch eine dem GmbH-Gesellschafter nahe stehende Person unterliegen dem Regelsteuersatz und nicht der Abgeltungsteuer.
Auch eine anders lautende Gerichtsstandsvereinbarung ändert nichts daran, dass Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, der Gesellschaft und ihren Organen bei einer Limited vor englischen Gerichten auszutragen sind.
 

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