Der Regierungsentwurf für das inoffizielle Jahressteuergesetz 2015 in Form des Zollkodexanpassungsgesetzes liegt jetzt vor.
Der Antrag auf die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens statt der Abgeltungsteuer auf Beteiligungserträge muss spätestens mit der Abgabe der Steuererklärung gestellt werden.
In bestimmten Fällen könnte die Mindestbesteuerung nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungswidrig sein.
Für Darlehen eines Anteilseigners ist kein Abgeltungsteuersatz möglich, für die Darlehen von Angehörigen des Anteilseigners dagegen schon.
Aus einem Anpassungsgesetz mit primär redaktionellem Charakter ist kurz vor der Verabschiedung ein echtes Steueränderungsgesetz geworden.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat seinen Frage-Antwort-Katalog zum Kirchensteuerabzugsverfahren für Kapitalgesellschaften aktualisiert und eine wichtige Ausnahme hinzugefügt.
Allein der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit einen GmbH-Geschäftsführer nicht von der Pflicht, die Lohnsteuer ans Finanzamt abzuführen.
In einem Verfahren über das Recht der Finanzverwaltung, das Mindestpensionsalter für Pensionsrückstellungen zu diktieren, hat das Finanzamt jetzt seine Revision zurückgenommen.
Für das neue Kirchensteuerabzugsverfahren auf Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften müssen sich die Gesellschaften schon jetzt registrieren lassen.
Auch ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem Anteil von fast 50 % kann sozialversicherungspflichtig sein, wenn der Anstellungsvertrag typische Arbeitnehmerrechte vorsieht.