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Ein Finanzgericht hat beim Bundesverfassungsgericht angefragt, ob die frühere Grunderwerbsteuerpflicht für Grundstücksübertragungen zwischen eingetragenen Lebenspartnern verfassungswidrig ist.
Nur die nicht durch Versicherungen erstatteten Pflegekosten sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Steuererstattungen sind nicht beim Trennungsunterhalt sondern bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen.
Wenn der Antrag auf getrennte Veranlagung allein dem Zweck dient, dem Expartner zu schaden, kann das Finanzamt den Antrag zurückweisen.
Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf für die von ihr geplanten Steuervereinfachungen vorgelegt.
Die diversen Pausch- und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten wurden zum Jahresbeginn angehoben.
Der Bundesfinanzhof lässt jetzt auch eine künstliche Befruchtung mit Spendersamen zum Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung zu.
Sowohl bei den Voraussetzungen als auch bei den möglichen Behandlungsformen hat der Bundesfinanzhof den Abzug von Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung erleichtert.
Die steuerrechtliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen ist an besondere Voraussetzungen geknüpft.
Zum neuen Jahr gibt es Sparmaßnahmen statt Steuergeschenke.
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

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