E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Steuer auf Wehrsold und Freiwilligendienst

Nach dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013 sollen der Wehrsold und die Vergütung für den Bundesfreiwilligendienst zukünftig steuerpflichtig sein - allerdings regt sich gegen diese Pläne Widerstand aus allen Lagern.

Eine geplante Änderung im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 sorgt derzeit für Aufregung: Zukünftig sollen der Wehrsold der freiwilligen Soldaten und die Bezüge der Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst nicht mehr steuerfrei sein. Im Gegenzug sollen die Eltern der Betroffenen für sechs Monate Kindergeld beziehen dürfen. In vielen Fällen würde das Kindergeld die fälligen Steuern übersteigen. Trotzdem ist noch längst nicht sicher, ob es tatsächlich so kommt, denn an der Besteuerung von Wehrsold und Freiwilligendienst gibt es heftige Kritik, auch aus den Reihen der Bundesregierung. Vor allem der Verteidigungsminister und die für den Freiwilligendienst zuständige Sozialministerin sind über die Pläne wenig erfreut. Bisher liegt das Gesetz nur als Referentenentwurf vor, sodass sich bis zur endgültigen Verabschiedung ohnehin noch viele Änderungen ergeben werden.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe