Durch das Alterseinkünftegesetz wird die unterschiedliche Besteuerung der Pensionen und Renten aufgehoben und für eine homogene Regelung gesorgt.
Vor allem Vereinfachungen der bisher sehr bürokratischen Regeln prägen die ab 2005 geltenden Änderungen bei der Riester-Rente.
Gemäß einem Beschluss des Finanzgerichts Köln und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist die ausländische Körperschaftsteuer doch auf die Einkommensteuer eines inländischen Anlegers anzurechnen.
Wegen der umfassenden Änderungen bei der Besteuerung von Alterseinkünften gibt es nun ein Wahlrecht für die Ertragsanteilsbesteuerung, allerdings nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen.
Nur noch in diesem Jahr besteht die Möglichkeit, Lebensversicherungen mit eigenem Deckungsstock zu errichten und so die steuerlichen Vorteile der Lebensversicherung mit der Rendite eines Aktienfonds zu kombinieren.
Bei der Berechnung der Höhe einer Betriebsrente kann auch die bisherige betriebliche Handhabung herangezogen werden.
Mit der Neuregelung der Rentenbesteuerung ist auch eine höhere Besteuerung von Lebensversicherungen verbunden.
Das Tagesgeldkonto ist eine gute Möglichkeit, sich eine Barreserve einzurichten.
Maßnahmen der betrieblichen Altersversorgung sind förderfähige Altersvorsorgebeiträge, brauchen jedoch keiner Zertifizierungsnummer.
Die Finanzierungskosten für eine private Versorgungsrente sind nicht als dauernde Last abziehbar.