E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Besicherung eines Darlehens mit einer Lebensversicherung

Die Verwendung einer Alt-Lebensversicherung zur Besicherung eines Bankdarlehens, das zinsfrei an den Ehegatten überlassen wird, ist nicht steuerschädlich.

Die Zinsen aus den Sparanteilen einer vor 2005 abgeschlossenen Lebensversicherung sind in der Regel steuerfrei. Wird die Versicherung allerdings zur Besicherung eines Darlehens genutzt, dessen Zinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden, kann das die Steuerfreiheit kosten. Der Bundesfinanzhof hat dazu klargestellt, dass die Besicherung eines Darlehens mit der Lebensversicherung, dessen Darlehensbetrag der Versicherungsinhaber zinslos dem Ehegatten überlässt, keine steuerschädliche Verwendung ist. Das zinslose Darlehen an den Ehegatten verhindert nämlich den Steuerabzug der an die Bank gezahlten Zinsen.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe