E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Befristete Verrechnung von Altverlusten ist verfassungsgemäß

Die Befristung der Verrechnung von Alterverlusten aus Wertpapiergeschäften mit entsprechenden Gewinnen bis 2013 ist nicht verfassungswidrig.

Vor der Einführung der Abgeltungsteuer aufgelaufene Altverluste aus Wertpapiergeschäften konnten nur bis 2013 mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Seither ist nur noch eine Verrechnung mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgewinne mit Grundstücken etc.) möglich. Der Bundesfinanzhof hat gegen diese Befristung keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Durch die Befristung erfolgte kein verfassungswidriger genereller Ausschluss der Verlustverrechnung, meint das Gericht. Der Gesetzgeber hatte das Recht, den Systemwechsel zur Abgeltungsteuer in überschaubarer Zeit abzuschließen.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe