E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Verfassungsbeschwerden zu Altersvorsorgeaufwendungen

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden zur steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen nicht zur Entscheidung angenommen.

Gleich zwei Verfassungsbeschwerden zur steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Beide Beschwerdeführer wollten Beiträge zur Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten für zukünftige Renteneinkünfte geltend machen. Das Gericht ist aber der Meinung, dass die gesetzgeberische Qualifizierung von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben und die betragsmäßige Beschränkung des Sonderausgabenabzugs verfassungsrechtlich in Ordnung sind.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe