Rückkauf von Aktienbezugsrechten als Gestaltungsmissbrauch
Der Verkauf und umittelbare Rückkauf von unentgeltlich erworbenen Aktienbezugsrechten ist ein Gestaltungsmissbrauch, der steuerlich nicht anerkannt wird.
Wenig überraschend ist das Finanzgericht Baden-Württemberg zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt, wenn unentgeltlich erworbene Aktienbezugsrechte am selben Tag verkauft und wieder gekauft werden, um für eine spätere Veräußerung Anschaffungskosten zu generieren. Das Gericht hat zwar die Revision zugelassen, aber es ist eher unwahrscheinlich, dass der Bundesfinanzhof anders entscheiden wird.