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Zum Jahreswechsel haben sich europaweit die Regeln für die Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen an Endkunden geändert.
Kleinunternehmer müssen vorsichtig sein, um nicht auf der Umsatzsteuer sitzen zu bleiben, wenn sie die Gutschrift eines Kunden akzeptieren.
Das Bundesfinanzministerium hat sich zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Transporthilfsmitteln geäußert.
Zum Jahreswechsel ändern sich europaweit die Regeln für die Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen an Endkunden.
Der Leistungsempfänger kann nicht direkt beim Finanzamt die Erstattung von zu Unrecht bezahlter Umsatzsteuer geltend machen.
Der Bundesfinanzhof hat sich mit dem Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen befasst und dabei die Verbuchung auf einem separaten Konto als Möglichkeit anerkannt.
Der Regierungsentwurf für das inoffizielle Jahressteuergesetz 2015 in Form des Zollkodexanpassungsgesetzes liegt jetzt vor.
Das Bundesfinanzministerium hat sich mit einem Schreiben zu den Änderungen bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zum 1. Oktober 2014 geäußert.
Seit dem 1. Oktober ist beim Bundeszentralamt für Steuern die Registrierung für die Teilnahme am Mini-One-Stop-Shop ab dem 1. Januar 2015 möglich.
Eine Vermietung mit Umsatzsteuerausweis, die dann zum anteiligen Vorsteuerabzug berechtigt, ist auch für einzelne Räume oder eindeutig bestimmbare Teilflächen möglich.
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

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