E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Umsatzsteuer auf Mautgebühren

Zwar zahlen Spediteure für die Autobahnmaut selbst keine Umsatzsteuer, in ihren Rechnungen müssen sie aber auch die Maut der Umsatzsteuer unterwerfen.

Seit dem 1. Januar müssen Spediteure für die Benutzung von Autobahnen Maut zahlen. Die Mautgebühr ist nicht mit Umsatzsteuer belastet, sodass der Spediteur keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Sie erhöht aber das Entgelt für die Beförderungsleistung. Daher unterliegt der gesamte Betrag, den der Spediteur in Rechnung stellt, der Umsatzsteuer, und er darf die Maut nicht als umsatzsteuerfreien durchlaufenden Posten behandeln. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Spediteur die Maut in den Rechnungen gesondert aufführt, denn er legt damit seinen Kunden nur rechnerisch dar, wie sich der Preis für die Beförderungsleistung zusammensetzt.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe