E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Saunaleistung als Teil einer Übernachtungsleistung

Ein Hotel mit eigener Sauna kann zwar ein Pauschalangebot für eine Übernachtung mit Saunanutzung machen, muss den Preis für die Saunaleistung aber gesondert ausweisen und mit dem normalen Umsatzsteuersatz ansetzen.

Das Bundesfinanzministerium hat die umsatzsteuerliche Behandlung von Saunaleistungen, die dem normalen Umsatzsteuersatz unterliegen, als Teil einer Übernachtungsleistung geregelt. Werden nach dem 30. Juni 2015 Beherbergungsleistungen, zusammen mit Saunaleistungen zu einem Pauschalpreis erbracht, ist dieser Preis auf die einzelnen Leistungen aufzuteilen. Schätzungsmaßstab kann beispielsweise der kalkulatorische Kostenanteil zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags sein. Auch hier gilt die Vereinfachungsregelung für Pauschalangebote, nach der die in einem Pauschalangebot enthaltenen nicht steuerbegünstigten Leistungen in der Rechnung zu einem Sammelposten zusammengefasst und der darauf entfallende Anteil in einem Betrag ausgewiesen werden kann. Diese Vereinfachungsregelung gilt auch für Saunaleistungen, die nach dem 30. Juni 2015 erbracht werden.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe