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Keine Wiedereinsetzung nach Ablauf der Festsetzungsfrist
Gesetzliche Fristen, die von der Finanzbehörde zu beachten sind, sind nicht wiedereinsetzungsfähig.
Abgabefrist für die Steuererklärungen 2000
Die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2000 endet am 31.05.2001.