E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Vertrauensschutz in bestandskräftigen Steuerbescheid

Die Finanzverwaltung ist durch den Grundsatz von Treu und Glaube gehindert, einen Steuerbescheid nachträglich zu ändern, wenn die neue Tatsache bereits vor Erlass hätte ermittelt werden können.

Ein Steuerbescheid kann nachträglich nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen geändert werden, wenn die neu ermittelte Tatsache bereits vor seinem Erlass hätte festgestellt werden können und müssen. In diesem Fall ist die Finanzverwaltung nach Ansicht des Finanzgerichts München durch den Grundsatz von Treu und Glaube gehindert, eine nachträgliche Abänderung durchzuführen. Hat sie Zweifel an einem Sachverhalt, so müsste dies nach der Urteilsbegründung weitergehende Ermittlungen der Finanzbehörde auslösen; unterbleiben diese, kann im Nachhinein keine Änderung zu Lasten des Steuerpflichtigen erfolgen.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe