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Das Jahressteuergesetz 2009 enthält Anpassungen an Europarecht und Korrekturen zur Reform des Spendenrechts.
Wird die Mindestdauer von fünf Jahren für einen Gewinnabführungsvertrag nicht eingehalten, liegt keine steuerliche Organschaft vor - unabhängig davon, ob es sich dabei um ein Versehen oder Absicht handelt.
Unternehmer und Freiberufler dürfen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 einstellen.
Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums beantwortet viele Zweifelsfragen zur Steuerpauschalierung von Sachzuwendungen.
Die Nutzung eines Firmen-Pkw zur Erzielung anderer Einkünfte ist nicht durch die 1 %-Regelung abgegolten, kann aber trotzdem unberücksichtigt bleiben, wenn dafür kein Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug erfolgt.
Der Vorläufigkeitsvermerk zum Solidaritätszuschlag wurde umgehend aufgehoben, nachdem eine Verfassungsbeschwerde dazu gescheitert ist.
Die Finanzverwaltung hat den Vorläufigkeitsvermerk zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 wieder aufgehoben, obwohl die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes noch nicht geklärt ist.
Das Verfassungsgericht nimmt eine Beschwerde zur Abziehbarkeit der Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken vor 2005 nicht zur Entscheidung an.
Der Gewinnzuschlag bei der Ansparrücklage lässt sich nicht durch eine unterjährige Auflösung der Rücklage vermeiden oder kürzen.
Da derzeit die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer angezweifelt wird, ergehen die Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags nur noch vorläufig.
 

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