E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Pfändungsschutz für Altersvorsorge von Selbstständigen

Seit dem 31. März 2007 gilt für die Altersvorsorge von Selbstständigen ein Pfändungsschutz, der dem von Arbeitnehmern gleicht.

Am 31. März 2007 ist das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge in Kraft getreten. Damit werden insbesondere die Versorgungsanwartschaften und die der Alterssicherung dienenden Einkünfte Selbstständiger nun genauso behandelt wie die von abhängig Beschäftigten.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe