E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Antragsfrist für Überbrückungshilfe um einen Monat verlängert

Die Überbrückungshilfe des Bundes, die als Anschlussregelung zur Corona-Soforthilfe fungiert, kann nun bis zum 30. September 2020 beantragt werden.

Aufgrund verschiedener Anlaufschwierigkeiten und vieler noch unbeantworteter Abgrenzungsfragen hat die Bundesregierung die Antragsfrist für die Überbrückungshilfen um einen Monat verlängert. Durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen können die Überbrückungshilfe daher nun von ihrem Steuerberater bis zum 30. September 2020 beantragen lassen. Weil es immer noch viele Fälle gibt, bei denen die bisherigen Verfahrensregeln erhebliche Probleme in der Praxis aufwerfen, justiert das Bundeswirtschaftsministerium seine Vorgaben laufend nach. Eine weitere Verlängerung ist somit ebenfalls nicht gänzlich auszuschließen.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe