E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Rückstellungen für Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall

Rückstellungen für Lohn- und Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall können nicht gebildet werden.

Die Bildung einer Rückstellung für Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall ist grundsätzlich unzulässig. Daran hält das Finanzgericht Niedersachsen fest, obwohl sich der voraussichtliche Aufwand für Lohn- und Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall durch versicherungsmathematische Berechnungen sehr genau bestimmen läßt (Aktenzeichen: VI 337/97). Die Richter sind der Auffassung, daß das höhere Krankheitsrisiko bei älteren Arbeitnehmern ausgeglichen wird durch Fähigkeiten, die sich mit zunehmendem Alter entwickeln, etwa Verantwortungsgefühl und Sorgfalt. Deswegen sei auch bei älteren Arbeitnehmern kein Ungleichgewicht zwischen Arbeitsleistung und Entgelt gegeben. Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen, da der Kläger Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt hat.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe