E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Angemessenheit von Beraterhonoraren an Gesellschafter

Zu allgemein gehaltene Verträge zwischen GmbH und Gesellschaftern halten eventuell einem Fremdvergleich nicht stand, womit die gezahlten Vergütungen zu verdeckten Gewinnausschüttungen werden.

Vertragliche Vereinbarungen zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern nimmt das Finanzamt regelmäßig genau unter die Lupe. Entsprechend solide sollten die Verträge abgefasst sein. Ein Beratungsvertrag zwischen GmbH und Gesellschafter, der bei einer sehr allgemein gehaltenen Leistungsbeschreibung nur den Stundensatz und Reisekosten regelt, aber keine Regelungen dazu enthält, ob, wie und wann die Leistungen erbracht werden, hält daher einem Fremdvergleich nicht stand. Der Bundesfinanzhof hat deshalb die gezahlten Beraterhonorare als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft. In welcher Höhe später tatsächlich Beraterhonorare gezahlt werden, hat für die steuerrechtliche Beurteilung dagegen keine Bedeutung, denn die Angemessenheit von Vergütungsvereinbarungen ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu beurteilen.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe