Untergang des Verlustvortrags beim Mantelkauf
Ob der Untergang des Verlustvortrags beim Kauf von mehr als 25 % der Gesellschaftsanteile verfassungsgemäß ist, muss derzeit das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Beim Mantelkauf gehen noch nicht ausgeglichene Verluste des Firmenmantels abhängig vom Anteil des übertragenen gezeichneten Kapitals teilweise oder sogar ganz verloren. Ob diese Regelung verfassungsgemäß ist, lässt momentan das Finanzgericht Hamburg vom Bundesverfassungsgericht klären. Der Bundesfinanzhof hat nun in einem anderen Fall mit Hinweis auf den Vorlagebeschluss des Finanzgerichts das Revisionsverfahren ausgesetzt. Zwar geht es in diesem Fall nicht um dieselbe Vorschrift, weil der Vorlagebeschluss des Finanzgerichts den Gesetzesteil betrifft, der den teilweisen Untergang des Verlustvortrags regelt, während im Verfahren, das dem Bundesfinanzhof vorliegt der vollständige Untergang des Verlustvortrags betroffen ist. Aber weil es in beiden Fällen um das objektive Nettoprinzip geht, will der Bundesfinanzhof erst einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten.