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Für Sie als Existenzgründer sollte auch die Offene Handelsgesellschaft (OHG) als Gesellschaftsform in Betracht kommen.
Als Existenzgründer sollten Sie darauf achten, die Verlustvorträge bei der Gewerbesteuer nicht zu verlieren.
Wer nicht plant, der kann unliebsame Überraschungen erleben. Werden die Abläufe in einem Unternehmen nicht laufend überwacht, so kann der Betrieb leicht aus dem Ruder laufen.
Ansparrücklagen können bereits vor dem Vorhandensein eines Betriebes gebildet werden.
Bei der Wahlmöglichkeit, ob Gegenstände dem Betriebs- oder Privatvermögen zugeordnet werden sollen, gilt es, die jeweiligen Vorteile zu nutzen.
Durch die Wahl eines abweichenden Wirtschaftsjahres können Gewinne erst ein Jahr später versteuert werden.
Die Konstruktion einer GbR mit beschränkter Haftung ist nicht zulässig.
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

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