E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Arbeitslosenversicherung erlischt bei fehlender Beitragszahlung

Die freiwillige Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit erlischt automatisch, wenn der Versicherte für drei Monate mit den Beiträgen im Rückstand ist.

Existenzgründer können sich seit einiger Zeit weiter in der Arbeitslosenversicherung versichern lassen. Wer aber drei Monate mit den Beiträgen in Verzug gerät, verliert kraft Gesetzes seinen Versicherungsschutz. Eine Mahnung, die auf diese Folge hinweist, ist dazu nicht notwendig, auch wenn die Arbeitsagentur eigentlich eine Mahnung verschicken sollte. Entscheidend ist, was das Gesetz vorschreibt, meint das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe