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Eine interessante Konstellation über den Kauf von und die Vermietung eines Hauses an einen Angehörigen hat den Segen der Finanzgerichte erhalten.
Zu den Änderungen, die alle Steuerzahler betreffen, gehören Steuererhöhungen bei der Umsatz-, Versicherungs- und Einkommensteuer sowie die neue Steuer auf Biokraftstoffe.
Das Bundesverfassungsgericht hat auch die Verfassungsbeschwerde zur Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum nicht zur Entscheidung angenommen
Die meisten Entscheidungen, die Immobilienbesitzer betreffen, sind schon im vergangenen Jahr gefallen.
Die Verfassungsbeschwerde gegen Grundsteuer auf ertragslose Grundstücke wurde nicht zur Entscheidung angenommen.
Auch die Kosten für die Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrags sind Werbungskosten, obwohl keine Einnahmen erzielt wurden.
Die Übertragung einer Immobilie von Eltern auf minderjährige Kinder ist auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn kein Ergänzungspfleger bestellt worden ist.
Die Beauftragung und Bezahlung eines Werkvertrags durch einen Dritten ändert nichts an der Abziehbarkeit der Aufwendungen als Werbungskosten beim Immobilienbesitzer.
Es gibt keine Eigenheimzulage, wenn der Kaufpreis in Form eines Darlehens gestundet wird und der Darlehensvertrag einem Fremdvergleich nicht standhält.
Garagen, die nachträglich errichtet und unabhängig von einem Mietwohnungshaus vermietet werden, können auch separat abgeschrieben werden.
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

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