Schuldzinsen aus gemeinsamer Ehegatten-Finanzierung
Der Bundesfinanzhof hat sich mit einem Fall befasst, in dem ein Ehegatte Besitzer einer vermieteten Immobilie ist, das Darlehen zur Finanzierung der Immobilie aber vom anderen Ehegatten aufgenommen wurde.
Dient ein von einem Ehegatten aufgenommenes Darlehen der Finanzierung einer vermieteten Immobilie, die dem anderen Ehegatten gehört, sind die Zinsen in vollem Umfang vom Eigentümer-Ehegatten als Werbungskosten abziehbar, wenn dieser die gesamtschuldnerische Mithaftung für das Darlehen übernommen hat. Mit dieser Entscheidung erteilt der Bundesfinanzhof auch so einer Finanzierung seinen steuerlichen Segen.