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Ein ablehnender Kindergeldbescheid bindet nur bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe.
Das Überschreiten des Jahresgrenzbetrags führt in jedem Fall zu einer rückwirkenden Aufhebung der Kindergeldfestsetzung.
Eine potentielle Unterhaltspflicht berechtigt nicht dazu, Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.
Die rückwirkende Änderung einer Kindergeldfestsetzung bei geänderten tatsächlichen Verhältnissen ist grundsätzlich möglich.
Beim Kindergeld können Fahrtkosten des Kindes als besondere Ausbildungskosten berücksichtigt werden.
Ein Kindergeldanspruch besteht auch bei noch nicht endgültig vollzogener Haushaltsaufnahme.
Seit dem 1. Januar gilt die zweite Stufe des Familienleistungsausgleichs.
Ein Kind kann die Auszahlung des Kindergeldes an sich verlangen, wenn der kindergeldberechtigte Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt.
Ein ausbildungswilliges Kind mit zwischenzeitlicher Erwerbstätigkeit ist nicht kindergeldberechtigt.
Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

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