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Neben der Erhöhung des Mindestlohns und zahlreicher weiterer Beträge im Steuerrecht gibt es 2020 vor allem neue Vorgaben für steuerfreie Sachbezüge.
Neben strengeren Vorgaben für elektronische Kassen müssen sich 2020 vor allem Arbeitgeber und Arbeitnehmer an viele Änderungen bei der Steuer und Sozialversicherung gewöhnen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Kostenbeteiligung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung setzt entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung keine regelmäßigen Zahlungen voraus.
Günstigere Bahnfahrkarten und eine höhere Entfernungspauschale für Fernpendler sind die Kernpunkte der steuerlichen Maßnahmen zum Klimapaket.
Das inoffizielle Jahressteuergesetz 2019 ist nach dem Bundestag auch vom Bundesrat verabschiedet worden.
Die neuen Eckwerte für die Sozialversicherung in 2020 stehen fest.
Ab 2021 soll der Soli für rund 90 % der Einkommensteuerzahler vollständig und weitere 6,5 % teilweise wegfallen.
Renovierungsaufwendungen für Räume, die mehr als in nur untergeordnetem Umfang zu Wohnzwecken genutzt werden, können nicht anteilig den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer zugeordnet werden.
Ohne Verpflichtung durch den Arbeitgeber, nach der der Dienstwagen in der heimischen Garage abzustellen ist, können die anteiligen Kosten für die Garage auch nicht auf den geldwerten Vorteil nach der 1 %-Regelung angerechnet werden.
In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof das neue Reisekostenrecht mit seinen teils negativen Folgen für nicht ortsfest eingesetzte Arbeitnehmer bestätigt.
 

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