Zukünftig soll bei Elektrofahrzeugen der Akku bei der Besteuerung der privaten Nutzung nicht mehr zum Listenpreis gerechnet werden.
Die Frage nach dem Werbungskostenabzug für einen nur teilweise als Arbeitszimmer genutzten Raum bleibt weiter umstritten.
Wenn es der Bundesregierung gelingt, ihren Gesetzentwurf auch im Bundesrat durchzusetzen, werden in den nächsten beiden Jahren jeweils das steuerfreie Existenzminimum angehoben und der Tarifverlauf entsprechend angepasst.
Eine ganze Reihe von Behörden und Institutionen melden automatisch Daten über die Steuerzahler an das Finanzamt.
Der Bundesfinanzhof hat es deutlich einfacher gemacht, die Entfernungspauschale auch für eine längere aber verkehrsgünstigere Strecke zum Arbeitsplatz anzusetzen.
Zum Jahreswechsel sind die steuerlichen Pauschbeträge für einen beruflich veranlassten Umzug deutlich angehoben worden.
Die Überlassung eines Dienstwagens für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte ist noch kein Anscheinsbeweis für eine weitergehende Privatnutzung.
Auch eine geplante Beteiligung an der Gesellschaft verhindert nicht, dass eine Bürgschaftsleistung bei den Werbungskosten abziehbar ist.
Ein teures Studium oder eine kostspielige Ausbildung zum Pilot lässt sich dank neuer Urteile zumindest auf Umwegen in voller Höhe steuerlich geltend machen.
Zum Jahreswechsel wurden die Pauschbeträge für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwendungen wieder angepasst.