Das Jahressteuergesetz 2018 sieht Änderungen bei der Umsatzsteuer, Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und eine Neuregelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften vor.
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Die Nutzung eines Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit kann statt mit der monatlichen Pauschale auch einzeln bewertet werden.
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Ob die Leistung des Arbeitgebers insgesamt als Abfindung steuerpflichtig ist oder nur einzelne Teilzahlungen, hängt davon ab, ob alle Teilzahlungen als Ersatz für entgangene Einnahmen gezahlt werden.
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Per Allgemeinverfügung hat die Finanzverwaltung alle anhängigen Einsprüche zu häuslichen Arbeitszimmern abgewiesen, die nicht ausschließlich für betrufliche Zwecke genutzt werden.
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Auch besondere Konstellationen berücksichtigt das Bundesfinanzministerium in seinen Vorgaben für die Anwendung der 1 %-Regelung für einen Firmenwagen.
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Das Bundesfinanzministerium hat ausführlich zur lohnsteuerlichen Behandlung eines Dienstwagens Stellung genommen.
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Neben einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch sind noch weitere Vorgaben der Finanzverwaltung zu beachten, wenn der geldwerte Vorteil für einen Dienstwagen nach der tatsächlichen außerdienstlichen Nutzung bestimmt werden soll.
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Die Finanzverwaltung hat erklärt, was bei der Überlassung von Fahrrädern und Elektrorädern an Arbeitnehmer zu beachten ist, insbesondere beim Leasing und Laden von E-Bikes im Betrieb.
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Für ein Importfahrzeug, das im Inland nicht baugleich verfügbar ist, muss der Bruttolistenpreis für die 1 %-Regelung geschätzt werden.
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Nach einem ablehnenden Urteil des Bundesfinanzhofs hat die Finanzverwaltung alle anhängigen Einsprüche zur Steuerfreiheit von Schichtzulagen per Allgemeinverfügung zurückgewiesen.
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