E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Nachwuchsförderpreis als Arbeitslohn

Sogar das von dritter Seite gezahlte Preisgeld für einen Förderpreis kann steuerpflichtiger Arbeitslohn sein.

Das Finanzamt partizipiert gerne am Glück anderer. Daher wundert es nicht, dass man dort auch das Preisgeld aus einem Nachwuchsförderpreis als Arbeitslohn von dritter Seite besteuern will. Vom Bundesfinanzhof hat das Finanzamt jetzt Recht bekommen, sofern die Preisverleihung nicht vor allem eine Ehrung der Persönlichkeit des Preisträgers darstellt, sondern wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat. Da sich in diesem Fall die Ausschreibung vor allem auf die Kompetenz und Leistungsfähigkeit des Preisträgers stützte, sei der Preis ein leistungsbezogenes Entgelt.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe