E-Mail 0231 - 95 01 90 Anfahrt Kanzlei Öffnungszeiten

Beiträge zur Instandhaltungsrücklage bald direkt abzugsfähig?

Da die Wohnungseigentümergemeinschaft inzwischen Rechtsfähigkeit erlangt hat, zeichnet sich eine Angleichung zwischen Praxis und Rechtsprechung beim steuerlichen Abzug der Instandhaltungsrücklage ab.

Bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Instandhaltungsrücklage scheint sich eine Änderung anzubahnen: Während bisher der Bundesfinanzhof die Abzugsfähigkeit ablehnte, die tatsächliche Praxis im Alltag jedoch anders aussah, scheint sich nun eine Angleichung der Rechtsprechung an die Praxis abzuzeichnen. Nachdem die Wohnungseigentümergemeinschaft zivilrechtlich zwischenzeitlich als rechtsfähig anerkannt ist und damit über gemeinschaftliches Vermögen verfügt, ist die zivilrechtliche Grundlage für die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entfallen: Es dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, bis offiziell bestätigt wird, dass die Beiträge zur Rücklage schon bei der Zahlung an die rechtsfähige Eigentümergemeinschaft als Werbungskosten zu gewähren sind.

 
[mmk]
 

Gute Beratung ist eine Frage der Erreichbarkeit

 

Europaplatz 7
44269 Dortmund

 

Tel: 0231 / 950190
Fax: 0231 / 9501911

Digitale Kanzlei
Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Marke Ihr Steuerberater
Steuerberaterverband Westfalen-Lippe